Andreas Keller aus Ettingen BL schloss im Dezember ein neues Handyabo bei Sunrise ab. Anfang Mai gab die Telekomfirma bekannt, sie erhöhe ab Juli die Preise.
Keller und seine Frau kündigten ihre Abos auf Ende Juni. Darauf verlangte Sunrise von den beiden Gebühren von ingesamt 1530 Franken. Sie hätten von einem Promo-Rabatt profitiert, argumentierte ein Sunrise-Mitarbeiter. Darum sei keine kostenlose Kündigung möglich.
«Missverständnisse» und Probleme mit dem Computer
Aber: In den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sunrise heisst es: «Falls Sunrise die Preise ändert, kann der Kunde den Vertrag ohne Kostenfolge kündigen.»
Sunrise entfernte diesen Satz zwar in den ab Mai 2023 geltenden Bedingungen. Doch für bestehende Kunden gilt die Bestimmung weiterhin («K-Tipp» 10/2023). Zudem versprach Sunrise, wegen der Preiserhöhung könnten Abonnenten ohne Kostenfolge kündigen. Ein Sprecher betonte, das gelte ebenfalls für die Sunrise-Marken Lebara, UPC und Yallo.
Auch saldo-Leserin Brigitta Ruckstuhl aus Altnau TG sollte wegen vorzeitiger Kündigung 472 Franken zahlen. Bei Barbara Bendel aus Urdorf ZH waren es 145 Franken. Beide hatten ihr Handyabo ebenfalls nach Bekanntgabe der Preiserhöhung gekündigt.
Als saldo sich einschaltete, erliess Sunrise die Kosten. Ein Sprecher sprach von «Missverständnissen». Kündigungen würden automatisiert abgewickelt: «Manchmal lässt sich die Meldung, dass eine Gebühr für eine vorzeitige Vertragsauflösung verrechnet wird, technisch nicht unterdrücken.»
Alte Preise im Internet und in schriftlichen Offerten
Auf der Internetseite ködert Sunrise Interessenten weiterhin mit den alten Preisen, die ab Juli nicht mehr gelten. Und eine saldo-Leserin erhielt eine schriftliche Offerte für ein Internetabo mit 1 Gigabyte pro Sekunde für 79 Franken pro Monat. Das Abo kostet ab Juli Fr. 81.90, was Sunrise verschwieg. Nur eine Fussnote verwies auf eine «Preisänderung».
Yallo bewirbt Abos mit einem «Rabatt für immer». Das heisst nicht, dass der Preis gleich bleibt. Yallo sagt, der «Rabatt für immer» beziehe sich auf einen fixen Betrag, der monatlich von den regulären Abopreisen abgezogen werde.
Gut zu wissen: Verträge sind für beide Seiten bindend, solange sie nicht gekündigt werden. Einseitige Änderungen wie Preiserhöhungen sind nur zulässig, wenn der Kunde einverstanden ist.
Deshalb gilt: Bei nachteiligen Vertragsänderungen mitteilen, dass man nicht einverstanden ist. Dann sind keine zusätzlichen Kosten geschuldet. Und der bisherige Vertrag läuft weiter, bis er von einer Seite gekündigt wird.