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03.03.2021
Eine Angestellte des Kantonsspitals Baselland war mit dem Arbeitszeugnis nicht einverstanden. Sie beschwerte sich beim Verwaltungsgericht Baselland. Da gab man der Frau teilweise recht. Die Formulierung «In Konfliktsituationen legte sie Wert darauf, dass faire Diskussionen geführt werden» sei aus dem Zeugnis zu streichen. Der Satz könne den Eindruck erwecken, die Angestellte sei stur und rechthaberisch. Eine Ergänzung des Zeugnisses mit dem Wortlaut eines früheren Zwischenzeugnisses wies das Gericht dagegen ab. Es bestehe kein Anspruch auf dieselbe Formulierung wie im Zwischenzeugnis.
Kantonsgericht Basel-Landschaft, Urteil 810 20 27 vom 12. August 2020
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