Saldo-Leser Heinz B. aus dem Kanton Zürich schaute kürzlich seine Stromrechnung für sein Ferienhaus in Arosa etwas genauer an. Er entdeckte dabei, dass er pro verbrauchte Kilowattstunde dem lokalen Elektrizitätswerk Arosa 0,36 Rappen für die öffentliche Beleuchtung bezahlen muss. Das bedeutet: Je mehr Strom er in seinem Haushalt verbraucht, desto höher ist die Zwangsabgabe für die Strassenbeleuchtung der Gemeinde. Bei einem privaten Stromverbrauch von 4500 Kilowattstunden (kWh) macht das in Arosa pro Jahr Fr. 17.50.
Gebühr für Strassenbeleuchtung unter «Kommunale Abgaben»
Arosa ist kein Einzelfall: Auch die Städte Zürich, Basel oder Winterthur kassieren über die Stromrechnung eine Gebühr zur Finanzierung der Strassenbeleuchtung. Oft ist diese auf der Rechnung unter dem Titel «Kommunale Abgaben» versteckt. Das EWZ der Stadt Zürich finanziert mit dieser Gebühr unter anderem den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb der öffentlichen Beleuchtung und der öffentlichen Uhren.
Laut Preisüberwacher Stefan Meierhans ist diese Gebühr rechtlich zulässig, sofern der Kanton und die Gemeinde dafür gesetzliche Grundlagen haben und das Elektrizitätswerk die Abgabe auf der Rechnung separat ausweist. Dennoch hat Meierhans Vorbehalte: «Punkto Verursachergerechtigkeit und Transparenz gäbe es sicherlich bessere Lösungen», kritisiert er.
René Wiederkehr, Professor für öffentliches Recht an der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften, erachtet die Finanzierung der Beleuchtung durch verbrauchsabhängige Stromgebühren generell als fragwürdig, auch wenn dafür eine gesetzliche Grundlage bestehen sollte. Denn die Strombezüger stünden in keiner besonderen Beziehung zur öffentlichen Beleuchtung. Wiederkehr: «Wer mehr Strom verbraucht, profitiert nicht stärker von der öffentlichen Beleuchtung als andere.»
Die Gemeinden jedoch finden an der Überwälzung der Kosten für die Strassenbeleuchtung auf die Stromkunden zunehmend Gefallen: Die Stadt Winterthur zum Beispiel macht das seit 2014 so. Auch die Regierung der Stadt Bern prüfte die Einführung einer Beleuchtungsgebühr für Stromkunden. Das Stadtparlament war aber dagegen.
In Luzern finanziert das Tiefbauamt den Betrieb und Unterhalt der Beleuchtung aus den ordentlichen Steuereinnahmen. Denn die öffentliche Beleuchtung gilt als Teil der öffentlichen Strassen. Eigentlich logisch, sollte man meinen.
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