Aus medizinischen Gründen habe er zwei Flüge nach Portugal stornieren müssen, schreibt ein Swiss-Kunde auf der «K-Tipp»-Beschwerdeplattform Reklamation.ch: «Ich verlangte vier Mal vergeblich die Rückerstattung der Flughafentaxen.» Das Geld erhielt er erst, nachdem der «K-Tipp» bei der Swiss interveniert hatte.
Ein Blick in die Leserpost von saldo und «K-Tipp» der letzten Jahre zeigt: Passagiere haben immer wieder Probleme bei der Rückforderung der Flughafengebühren. Die Flughäfen verlangen diese Gebühren für die Benützung ihrer Infrastruktur und für den Sicherheitsaufwand.
In Zürich betragen die Flughafengebühren für einen abfliegenden Passagier 35 Franken, in Genf 28 und in Basel rund 22 Franken.Diese Gebühren sind im Ticketpreis enthalten. Sie werden also von den Fluggesellschaften einkassiert und an die Flughafenbetreiber abgeliefert. Die Airlines müssen sie aber nur für jene Passagiere zahlen, die tatsächlich fliegen.
Darum gilt: Tritt ein Passagier den von ihm gebuchten Flug nicht an, fordert der Flughafen für ihn keine Gebühren ein. Also muss die Airline dem Passagier die bereits einkassierten Flughafengebühren zurückzahlen.
Kunden werden über Gebühren im Ungewissen gelassen
Nur: Bei einigen Fluggesellschaften sucht man auf dem Ticket oder der Quittung vergeblich nach Angaben zur Höhe der Gebühren. Viele Passagiere kommen deshalb gar nicht auf die Idee, sie nach einem verpassten oder aus anderen Gründen ausgefallenen Flug zurückzufordern. Und falls doch, wissen sie häufig gar nicht, wie viel ihnen eigentlich zusteht.
Bei der Fluggesellschaft Easyjet etwa lesen Kunden während der Buchung auf der Website: «Die Preise enthalten alle anfallenden Steuern und Gebühren.» Wer auf «Preisaufschlüsselung» klickt, erfährt aber nichts über die Flughafengebühren. Easyjet unterteilt den Totalpreis nur in «Flugpreis insgesamt» und «Luftverkehrssteuer».
Gegenüber saldo sagt die Airline bloss, Flughafengebühren seien gewöhnliche Geschäftskosten. «Wir geben diese Kosten nicht direkt an unsere Kunden weiter.» Klar ist: Auch Easyjet bezahlt für jeden mitfliegenden Passagier eine Gebühr an die Flughäfen. Wenn die Gesellschaft die Höhe dieser Kosten nicht bekannt gibt, hält sie ihre Passagiere, die den Flug bezahlt und storniert haben, davon ab, wenigstens die Flughafengebühren zurückzuverlangen.
Auch bei anderen Fluggesellschaften haben es Passagiere schwer, sich über die Flughafengebühren ins Bild zu setzen. Das Problem sind oft eher zu umfangreiche und teils rätselhafte Angaben. So stellte etwa ein saldo-Leser aus Zürich bei der Buchung eines Swiss-Flugs nach Dubai fest: Der Ticketpreis besteht nicht nur aus dem Flugtarif. Er enthält auch die Gemeinde- und die Boarding-Steuer, den «International Surcharge», die Fluggastabfertigungs-, die Sicherheits-, die Fluggastsicherheits- und die Lärmabgabe sowie die Sicherheitsgebühr, die Schutzgebühr Fluggast und die APIS-Gebühr.
Für Passagiere dürfte es unmöglich sein, in einem derartigen Wust jene Taxen und Gebühren zu identifizieren, auf deren Rückerstattung sie nach einem nicht angetretenen Flug Anspruch haben. Die Swiss sagt dazu, alle erwähnten Abgaben würden von den Flughäfen erhoben und bei Stornierungen zurückbezahlt. Ausgenommen sei die von den Fluggesellschaften der Lufthansa-Gruppe verlangte «International Surcharge», sofern der Kunde einem Flug fernbleibe und einen nicht erstattungsfähigen Tarif gewählt habe. Der «International Surcharge» hiess früher Kerosinzuschlag: Er ist bei den Swiss-Tickets meist die mit Abstand teuerste aller Abgaben.
Flug storniert: So fordern Sie Gebühren zurück
- Angaben zu den Flughafengebühren liefern einige Airlines auf dem Ticketbeleg. Oftmals sind sie auch im Internet-Buchungsprozess zu finden – so bei Swiss und Lufthansa, indem man beim Gesamtpreis auf «Details anzeigen» klickt, bei Air France mit Klick auf «Meine Reisedetails anzeigen» und bei Emirates mit Klick auf «Zusammenfassung ansehen» –> «Tarifdetails».
- Die Airlines zahlen Flughafengebühren, die im Ticket inbegriffen waren, nicht freiwillig zurück, wenn der Flug vom Passagier storniert wurde. Wer eine Flugreise nicht antritt, muss deshalb selbst aktiv werden und die Rückzahlung verlangen. Bei der Swiss geht das auch über ein Formular auf der Internetseite: Swiss.com –> Rückerstattung.
- Inkassodienste wie Cancelled.ch, Airhelp.com und Flightright.de haben die Rückforderung von Flughafengebühren nicht in ihrem Angebot. Sie können aber weiterhelfen, wenn sich eine Fluggesellschaft bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung weigert, eine Entschädigung nach europäischer Passagierrechtsverordnung zu zahlen (saldo 12/2022).