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Eine Frau aus dem Kanton St. Gallen liess sich an einer Privatschule zur diplomierten psychologischen Beraterin ausbilden. Sie beantragte beim kantonalen Bildungsdepartement ein Stipendium. Das wurde ihr verweigert, weil es sich bei der betreffenden Ausbildung nicht um eine Erstausbildung handle. Zudem würden keine Stipendien für Ausbildungen an privaten Instituten gesprochen. Das Verwaltungsgericht St. Gallen sah es anders. Alle Ausbildungen, die zur Vorbereitung auf eine höhere Fachprüfung dienlich sein könnten, seien mit Stipendien zu unterstützen. Das gelte auch für private Lehrinstitute. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.
Bundesgericht, Urteil 2C_226/2021 vom 24. August 2021
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