Erneuerungsfonds
«Wir sind Stockwerkeigentümer. Jedes Jahr zahlten wir in den Erneuerungsfonds ein. Die Beträge zogen wir in der Steuererklärung aber nie als Unterhaltskosten ab. Können wir das noch nachholen?»
Ja, und zwar dann, wenn die Einlagen für werterhaltende Unterhalts- oder Reparaturkosten ausgegeben werden.
Reparaturkosten
«Ich liess in meinem Haus das defekte Schloss der Eingangstür reparieren. Kann ich die Kosten von den Steuern abziehen?»
Ja. Als werterhaltende Unterhaltskosten sind Reparaturen vollumfänglich abzugsfähig.
Kinderabzug
«Mein 19-jähriger Sohn ist in der Ausbildung, er wohnt noch bei mir. Von seinem Vater erhält er Alimente. Kann ich den Kinderabzug geltend machen?»
Ja. Das ist möglich, wenn der andere Elternteil zwar Unterhaltsbeiträge bezahlt, Sie aber zur Hauptsache für den Unterhalt des Kindes aufkommen.
Unterstützungsabzug
«Ich lebe im Kanton Aargau. Meiner Tochter und meinem Schwiegersohn überweise ich 300 Franken pro Monat für den Unterhalt meines 12-jährigen Enkels. Kann ich den Betrag von den Steuern abziehen?
Das ist möglich, wenn Ihre Tochter und Ihr Schwiegersohn unterstützungsbedürftig sind. Bei der Unterstützung Ihres Enkels richtet sich die Bedürftigkeit nach der Situation seiner unterhaltspflichtigen Eltern.
Abfindung
«Mir wurde im Alter von 54 Jahren gekündigt. Mein Arbeitgeber zahlte mir eine Abfindung von 74 '405 Franken. Wie muss ich diese Abfindung versteuern?»
Die Abfindung gilt nicht als sogenannte «Entschädigung mit Vorsorgecharakter», da Sie das 55. Altersjahr noch nicht vollendet haben. Also müssen Sie die Summe zusammen mit Ihrem übrigen Einkommen zum ordentlichen Tarif versteuern.
Subventionen
«Ich liess letztes Jahr meine Heizung an das Fernwärmenetz anschliessen. Dafür erhalte ich Fördergelder im Umfang von 7200 Franken. Wie muss ich diese Summe versteuern?»
Das Fördergeld ist steuerbares Einkommen. Sie müssen es im Jahr, in dem Sie die Subvention erhalten, in der Steuererklärung unter «Weitere Einnahmen» oder «Übrige Einkünfte» angeben. Dafür können Sie die Kosten für den Anschluss an das Fernwärmenetz vom Einkommen abziehen.
AHV-Kinderrente
«Ich bin pensioniert. Da mein 22-jähriger Sohn studiert, erhalte ich für ihn eine AHV-Kinderrente, die ich an ihn weiterleite. Wer muss die Kinderrente versteuern?»
Sie müssen die Kinderrente als Einkommen versteuern, wenn Sie sie erhalten. Das gilt auch, wenn Sie das Geld an Ihren Sohn weiterleiten. Da Ihr Sohn volljährig ist, wäre es für Sie vorteilhafter, wenn er die Rente direkt beziehen würde. Dann müsste er die Rente versteuern.
Bankauszüge
«Ich habe Wertschriften und diverse Konten. Muss ich mit der Steuererklärung auch alle Depot- und Bankauszüge einreichen?»
Nein. Sie müssen nur die Werte und Erträge im Wertschriftenverzeichnis aufführen und dieses zusammen mit der Steuererklärung einreichen. Das Steueramt kann dann von Ihnen allfällige Belege verlangen.
Darlehen
«Ich erhielt von einem Kollegen ein zinsloses Darlehen. Wie müssen wir das Darlehen in unseren Steuererklärungen deklarieren?»
Sie als Schuldner müssen das Darlehen im Schuldenverzeichnis deklarieren – das reduziert Ihr Vermögen. Ihr Kollege muss das Darlehen im Wertschriftenverzeichnis als Vermögen aufführen.
Zweiverdienerabzug
«Mein Mann wurde letztes Jahr pensioniert, ich arbeite noch. Ist der Sonderabzug für Erwerbstätigkeit beider Ehegatten noch möglich?»
Nein. Der Zweiverdienerabzug ist nicht mehr möglich, wenn einer der Gatten die Berufstätigkeit im Lauf des Jahres aufgegeben hat.
Kapitalauszahlung
«Ende letztes Jahr liess ich mir das Kapital aus meinem Freizügigkeitskonto auszahlen. Muss ich den Betrag versteuern?»
Ja. Sie müssen den Betrag in der Steuererklärung unter «Kapitalleistungen» aufführen. Die Auszahlung wird separat von Ihrem übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.
Steuertarif
«Ich bin geschieden und wohne in Wetzikon ZH. Unsere 16-jährige Tochter wohnt bei mir. Zu welchem Tarif werde ich besteuert?»
Solange Ihre minderjährige Tochter bei Ihnen wohnt, gilt für Sie der Verheiratetentarif.
Ergänzungsleistungen
«Mein verstorbener Vater bezog zu viele Ergänzungsleistungen. Ich habe den geschuldeten Betrag von 35 700 Franken aus meinem Privatvermögen zurückbezahlt. Kann ich den Betrag vom Einkommen abziehen?
Nein. Aber die von Ihnen bezahlte Schuld schmälert das Vermögen – Sie müssen weniger Vermögenssteuern zahlen.
Nebenbeschäftigung
«Nach der Pensionierung arbeitete ich weiter. Da ich pro Jahr aber weniger als 16 800 Franken verdiente, bezahlte ich keine AHV-Beiträge. Muss ich den Verdienst als Einkommen versteuern?»
Ja. Das verdiente Geld stellt steuerbares Einkommen dar, auch wenn Sie dafür keine AHV-Beiträge entrichten mussten.
Pensionskasse
«Seit letztem Jahr beziehe ich eine Pensionskassenrente. Diese ist hoch, da ich mich mit zusätzlichen Beiträgen eingekauft hatte. Muss ich die ganze Rente als Einkommen versteuern?»
Ja. Die freiwilligen Einkäufe konnten Sie damals vom Einkommen abziehen – dafür werden sie bei der Auszahlung voll besteuert.
Essensabzug
«Ich arbeite im Kanton Nidwalden in einem 80-Prozent-Pensum – jeden Tag 6 ¾ Stunden an fünf Tagen pro Woche. Kann ich für auswärtiges Essen den vollen Abzug geltend machen?»
Ja. Gemäss Wegleitung zur Steuererklärung wird der Abzug pro Arbeitstag gewährt.
Renovation
«Ich renovierte mein 46 Jahre altes Badezimmer. Kann ich dafür einen Abzug vornehmen?»
Ja. Eigenheimbesitzer können die Kosten für Renovationen, Geräteersatz und Reparaturen abziehen. Anders ist es bei wertvermehrenden Investitionen: Diese werden erst bei einem Verkauf der Liegenschaft in der Steuerklärung für die Grundstückgewinnsteuer berücksichtigt.
Haushaltshilfe
«Ich bin aufgrund meines Alters nicht mehr in der Lage, meine Wohnung im Kanton Luzern selbst zu putzen. Eine Haushaltshilfe übernimmt die wöchentlichen Reinigungsarbeiten. Kann ich die Kosten von den Steuern abziehen?»
Ja, sofern ein Arzt bestätigt, dass Sie wegen körperlicher Einschränkungen auf Hilfe im Haushalt angewiesen sind