Ja. Die Nachzahlung aufgelaufener Renten wird im Jahr der Auszahlung besteuert – zusammen mit dem übrigen Einkommen. Die Einkommenssteuer wird aber zu dem Steuersatz berechnet, der sich ergäbe, wenn Sie anstelle der Nachzahlung nur Ihre AHV-Rente für ein Jahr erhalten hätten – also rund 25'000 Franken.