Diese Änderungen gelten gesamtschweizerisch
Wer im vergangenen Jahr Geld bei einem Internetspiel oder in einer schweizerischen Spielbank gewonnen hat, kann sich doppelt glücklich schätzen. Bis zu einem Gewinn von 1 Million Franken ist seit dem 1. Januar 2019 dafür keine Einkommenssteuer mehr zu zahlen. Wenn man in einem Schweizer Casino beim Roulette oder Poker abräumt, ist der Gewinn ebenfalls steuerfrei.
Den gewonnenen Betrag sollte man je nach Höhe aber trotzdem in der Steuererklärung im Feld «nicht steuerbare Einkünfte» deklarieren, damit das Steueramt einen allfälligen Vermögenszuwachs nachvollziehen kann.
Wer in der Lotterie oder bei einem Wettbewerb gewann, zahlt zumindest für die ersten 1000 Franken keine Einkommenssteuern. Und: Einsatzkosten bis zu 5 Prozent der gewonnenen Summe sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, maximal aber 5000 Franken. Die Regelung gilt dieses Jahr erstmals – und in der ganzen Schweiz.
Grössere Abzüge in Basel und Sankt Gallen
Basel-Stadt
Die Basler dürfen für 2019 einen höheren Versicherungsabzug vornehmen. Für Alleinstehende erhöht sich der Betrag von 2000 auf 2400 Franken.
St. Gallen
Ab 2019 wird der Abzug für Versicherungen für Kinder von 600 auf 1000 Franken erhöht. Zudem steigt der Abzug für Kinderbetreuungskosten durch Drittpersonen von 7500 auf 25 000 Franken.
Änderungen im Hinblick auf die Steuererklärung 2021
Es gibt bei den Steuern weitere Änderungen. Diese Regelungen sind seit dem 1. Januar 2020 in Kraft, haben aber erst Auswirkungen auf die Steuererklärung im Jahr 2021, bei der das Einkommen des Jahres 2020 Grundlage ist.
Eine wichtige Änderung betrifft sämtliche Kantone: Immobilienbesitzer können noch mehr für Umweltmassnahmen abziehen. Neu sind bei energiesparenden Sanierungen oder Ersatzbauten auch die Abbruchkosten abzugsfähig. Die Ausgaben für Renovationen können neu über drei Steuerperioden verteilt werden. Wenn jemand die Arbeiten 2020 fertigstellt, kann er Teile davon noch in den Jahren 2021 und 2022 bei der Einkommenssteuer in Abzug bringen.
Höhere Steuerrechnungen gibts künftig für Leute, die mehr als 10 Prozent der Aktien eines Unternehmens besitzen. Der Bund besteuert die entsprechenden Dividendeneinkünfte nicht mehr zu 50, sondern zu 70 Prozent. Die Kantone besteuern mindestens die Hälfte dieses Ertrags, können aber auch eine höhere Besteuerung vorsehen.
Kantonale Änderungen für die Steuererklärung 2021
Appenzell-Innerrhoden
Der maximale Abzug für die Betreuungskosten von Kindern unter 14 Jahren durch Drittpersonen steigt ab 2020 von 6000 auf 18 000 Franken.
Baselland
Vom Einkommen abgezogen werden können ab 2020 Kosten für die Kinderbetreuung durch Drittpersonen im Maximum von 10 000 statt 5500 Franken wie bisher.
Basel-Stadt
Ab 2020 erhöht sich der Versicherungsabzug für Alleinstehende von 2400 auf 2800 Franken. Für Verheiratete gilt jeweils der doppelte Betrag. Freuen dürfen sich Mitglieder der Milizfeuerwehr. Der Sold ist neu bis 10 000 Franken steuerfrei (bisher: 5000 Franken).
Freiburg
Der Abzug für Steuerpflichtige in der Lehre beträgt ab 2020 neu 3600 statt 2000 Franken.
Glarus
Ab 2020 steigt der Maximalabzug für private Personenversicherungen sowie Sparzinsen für Kantons- und Gemeindesteuerzwecke um 25 Prozent (Alleinstehende von 2400 auf 3000 Franken, Verheiratete von 4800 auf 6000 Franken, Kinder von 800 auf 1000 Franken). Ein konfessionsloser Alleinstehender im Kantonshauptort Glarus mit einem Jahreslohn von 100 000 Franken spart so 144 Franken. Zudem wird der Selbstbehalt für selber getragene Krankheits- und Unfallkosten für Kantons- und Gemeindesteuerzwecke von 3 auf 2 Prozent der Nettoeinkünfte gesenkt.
Luzern
Ab 2020 zahlen Ehepaare erst ab einem Vermögen über 125 000 Franken Vermögenssteuern. Bisher lag die Grenze bei 100 000 Franken. Für Alleinstehende gilt die Hälfte dieser Beträge. Dafür steigt der Tarif für die Vermögenssteuer von 0,75 auf 0,875 Promille. In der Stadt Luzern wird ein konfessionsloser Lediger mit einem Vermögen von 500 000 Franken künftig 1509 Franken Vermögenssteuern zahlen, statt wie im Jahr 2019 «nur» 1294 Franken.
Obwalden
Ab 2020 erhöht sich der kantonale Steuerfuss für die Einkommen natürlicher Personen von 295 auf 325 Prozent. Ungeschoren kommen die Einwohner des Kantonshauptorts Sarnen und der Gemeinde Lungern davon. Grund: Beide senken den Gemeindesteuerfuss um 30 Prozentpunkte und kompensieren damit die Mehrbelastung durch den Kanton. Neuerdings begrenzt der Kanton den im Jahr 2019 noch unbeschränkten Pendlerabzug ab 2020 auf 10 000 Franken.
Schaffhausen
Die Abzüge für Krankenversicherungsprämien steigen ab 2020, beispielsweise für Verheiratete ohne Pensionskasse von 4000 auf 5250 Franken und mit Pensionskasse von 3000 auf 3500 Franken. Der Abzug pro Kind nimmt von 300 auf 700 Franken zu. Als einer der ersten Kantone gewährt Schaffhausen allen Steuerpflichtigen für jedes minderjährige oder in Ausbildung stehende Kind eine Steuergutschrift von 320 Franken.
Solothurn
Der Abzug für Kinderdrittbetreuungskosten wird ab 2020 von 6000 auf 12 000 Franken erhöht.
St. Gallen
Ab 2020 wird der Abzug für Versicherungsprämien um 800 Franken je erwachsene Person angehoben, der maximale Fahrkostenabzug bei Angestellten um 600 Franken.
Thurgau
Der Abzug für Versichericherungsprämien für Verheiratete steigt 2020 um 800 Franken, für Alleinstehende um 400 und je Kind um 100 Franken. Für die Fremdbetreuung können neu 10 100 statt 4000 Franken abgezogen werden.