KRANKENKASSE

«Ich habe eine indivi­duelle Verbilligung der Krankenkassenprämie ­erhalten. Muss ich das als Einkommen versteuern?

Nein. Prämienverbilligungen sind kein steuerbares Einkommen. Sie müssen aber bei den geltend gemachten Versicherungsprämien berücksichtigt wer­den. Das heisst: Der Abzug für die Versicherungsprä­mien sinkt dadurch.

DRITTE SÄULE