Eine 58-jährige Verkäuferin biss beim ­Essen eines Fertigsalats auf einen Stein, der sich im Beutel befunden hatte. Dabei nahm eine Zahnplombe Schaden. Die Frau war über den ­Arbeitgeber bei der Helsana gegen ­Unfälle versichert. Die Helsana wollte die Zahnarztkosten aber nicht übernehmen. Das Versicherungsgericht Aargau gab der Versicherung recht.

Das Bundesgericht aber hiess die Beschwerde der Frau gut. Ein Stein in ­einem essfertigen Salat sei ungewöhnlich, somit liege ein Unfall vor. Ein Unfall dürfe nicht mit dem Argument aus­geschlossen werden, dass ein intakter Zahn die Belastung überstanden hätte.

Bundesgericht, Urteil 8C_125/2023 vom 8. August 2023