Nein. Sowohl Ausbildungszulagen als auch Kinderrenten der AHV gibt es bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 25. Altersjahr des Kindes. Es spielt keine Rolle, ob es verheiratet ist oder nicht. Sie und Ihre Frau werden die Kinderrente und die Ausbildungszulagen nach der Heirat Ihrer Tochter also weiterhin erhalten.