Nicht immer gelingt es, Gutscheine innerhalb der darauf angegebenen Frist einzulösen. Beim Kauf von Gutscheinen auf der Internetplattform Deindeal.ch des Ringier-Verlags gibt es für solche Fälle angeblich eine «Sorglos-Garantie». Konkret wird versprochen: «Der Gutscheinwert wird bei Nichteinlösung bis zum Gültigkeitsende als Gutschrift auf dein Kundenkonto zurückerstattet.»

Doch das funktioniert nicht, wie saldo-Leser Urs Weisstanner aus Feusisberg SZ feststellen musste. Er kaufte im Mai 2023 bei Deindeal.ch einen Gutschein für ein Hotel in Arosa GR. Es gelang ihm nicht, den Bon bis zum Ablauf der Gültigkeit am 15. Dezember 2023 einzulösen. Deshalb wollte er die Garantie in Anspruch nehmen. Doch als er bei Deindeal.ch um die Gutschrift bat, hiess es, der Gutschein sei abgelaufen. Die Garantie sei daher nicht einlösbar.

Käufer von Deindeal-Gutscheinen müssen das nicht akzeptieren. Denn die Formulierung der «Sorglos-Garantie» ist doppeldeutig. Der Wortlaut kann so verstanden werden, dass die Gutschrift auf das Kundenkonto zurückerstattet wird, wenn jemand den Gutschein bis Gültigkeitsende nicht eingelöst hat. Laut Karl Kümin, Leiter Recht von saldo, muss Deindeal.ch deshalb die Garantie einlösen. Denn rechtlich gilt: Unklare Vertragsbedingungen sind jeweils zulasten jener Partei auszulegen, die sie formuliert hat.

Der Ringier-Verlag, zu dem Deindeal gehört, hält an der Ablehnung fest. Die Garantie komme nur zum Tragen, wenn der Gutschein noch gültig sei.