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Nein. Zuerst müssen Sie das Geld auf eine Freizügigkeitsstiftung überweisen. Einige dieser Stiftungen von Banken investieren das Geld auf Antrag des Kontoinhabers an der Börse. Solche Anlagestiftungen versprechen bessere Renditen als bei einem Freizügigkeitskonto. Aber: Angesichts Ihres Alters ist davon abzuraten. Denn Börsenanlagen sind mit erheblichen Risiken verbunden. Mit nur drei Jahren bis zur Pensionierung ist ihr Anlagehorizont zu kurz. Das gilt erst recht, wenn Sie vorher nochmals eine Stelle antreten und Ihr Pensionskassengeld in die neue Kasse einbringen müssen.
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