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saldo 15/2022
27.09.2022
Letzte Aktualisierung:
29.09.2022
29.09.2022
Ja. Es spielt keine Rolle, ob Ihr Sohn zu Hause wohnt oder nicht. Sie erhalten so lange Ausbildungszulagen, bis Ihr Sohn das Studium abgeschlossen hat – längstens jedoch bis zu seinem 25. Geburtstag. Ausnahme: Arbeitet Ihr Sohn während des Studiums und verdient er dabei mehr als 28 680 Franken pro Jahr, verlieren Sie den Anspruch auf Familienzulagen.
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