Mit dem passenden Prepaid-Angebot oder Handyabo lässt sich viel Geld sparen. Kurztelefonierer zum Beispiel sollten ein Prepaid-Angebot von Aldi oder M-Budget wählen. Internetsurfer fahren mit Lycamobile am besten (siehe «K-Tipp» 17/15 und 3/16).
Auf Internetplattformen geben viele Handybesitzer an, sie hätten bei einem Wechsel Angst vor bürokratischen Umtrieben. Vor allem, wenn es darum geht, die Nummer zu behalten. Doch das ist kein Problem. Der Wechsel der bisherigen Handynummer zu einer anderen Telekomfirma nennt sich Portierung.
saldo sagt, worauf man bei einem Wechsel der Telekomfirma achten muss:
Bei Bezahlung per Abo
Wer ein Handyabo via Internet oder in einem Laden abschliesst, muss angeben, ob er die Handynummer behalten möchte. Ebenfalls anzugeben ist der Name der bisherigen Telekomfirma sowie das gewünschte Wechseldatum. Gleichzeitig erteilt man der neuen Telekomfirma die Vollmacht, das alte Abo zu kündigen und die bisherige Nummer zu übernehmen. In der Regel ist ein Wechsel frühestens nach zwei Wochen möglich. Diese Zeit brauchen die Telekomfirmen für die Absprachen.
Wenn man das Abo bei der bisherigen Telekomfirma selbst kündigt, besteht die Gefahr, dass die Portierung nicht mehr möglich ist. Hat die bisherige Telekomfirma die Nummer nämlich einmal deaktiviert, kann sie nur noch innert zwanzig Tagen portiert werden.
Um Doppelzahlungen zu vermeiden, sollte man die Kündigungsfrist bei der bisherigen Telekomfirma beachten. Am besten gibt man beim Wunschdatum an, dass man den Vertrag beim bisherigen Anbieter einhalten möchte.
Die Kündigungsfrist ist abhängig von der Telekomfirma und dem Abo. Bei Sunrise und Upc ist bei den meisten Abos eine Kündigung auf Ende des Monats möglich. Bei der Swisscom beträgt die Frist in der Regel 60 Tage. Bei Salt können es bis zu 24 Monate sein.
Bei Bezahlung via Prepaid
Anders als bei einem Abo ist ein Wechsel der Telekomfirma bei Prepaid jederzeit problemlos möglich. Eine Kündigung ist nicht nötig, man kann einfach bei einer andern Firma eine neue SIM-Karte kaufen.
Wer seine Nummer mitnehmen möchte, muss das der neuen Prepaidfirma im Bestellformular mitteilen. Wichtig ist in diesem Fall auch eine Info an den bisherigen Anbieter. Das macht man mit einer Gratis-SMS an die Nummer 499 und dem Text «Ja». Diese Nummer gilt für alle Telekomfirmen. Beispiel: Wer bisher ein Prepaid-Angebot von Salt nutzte und zu Sunrise wechselt, muss Salt per SMS an Nummer 499 informieren. Nur so kann die bisherige Telekomfirma feststellen, ob der Kunde mit der Portierung einverstanden ist.
Per SMS teilt die Telekomfirma dem Neukunden mit, wann die Nummer portiert wird. Das ist in der Regel nach zwei bis drei Wochen der Fall. Dieses Datum kann vom gewünschten Datum abweichen, etwa wenn die Frist zu knapp war oder der Abovertrag bei der bisherigen Telekomfirma noch läuft. Erst am Tag der Portierung lässt sich die neue SIM-Karte nutzen. Achtung: Restguthaben aufbrauchen, sonst verfällt es in der Regel (siehe Unten).
Kein Hindernis für eine Portierung sind offene Rechnungen. Seit November 2015 steht im Anhang zur Verordnung betreffend Fernmeldegesetz: «Der ursprüngliche Fernmeldedienstanbieter ist verpflichtet, einem Portierungsantrag nachzukommen, unabhängig von allfälligen zivilrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere mit dem Kunden.»
Restguthaben bei einer Preiserhöhung zurückverlangen
Prepaid-Kunden sollten bei einem Wechsel daran denken, dass ein bereits gekauftes Guthaben verfallen kann. Es ist zwar rechtlich umstritten, ob solche Bestimmungen im Kleingedruckten gültig sind und Vertragsbestandteil werden.
Einzig Sunrise sagt, dass die Kunden das Restguthaben zurückverlangen können. Es wird dann aber eine Aufwandgebühr abgezogen.
Klar ist: Wer ein Prepaid-Handy besitzt und aufgrund einer Preiserhöhung die Telekomfirma wechseln will, kann das Restguthaben zurückverlangen. Beispiel: Swisscom rechnet seit kurzem beim Prepaid-Angebot Natel Easy nicht mehr sekunden-, sondern minutengenau ab. Kurze Anrufe wurden dadurch teurer. Dieser Tarifwechsel benachteilige Kunden derart stark, dass sie «Anspruch auf Rückzahlung des Restguthabens» haben. Das sagt der Berner Rechtsprofessor Thomas Koller («K-Tipp» 3/16).
Das bestätigt auch Swisscom-Sprecherin Annina Merk. Bei der Umstellung auf die neuen Prepaid-Tarife habe man sich entschieden, Restguthaben «aus Kulanz» zurückzuerstatten. Im Februar hatte die Swisscom gegenüber dem «K-Tipp» die Rückzahlung noch ausgeschlossen.