Das Ehepaar M. aus Hallwil AG verkaufte seine Wohnung für 550 000 Franken. A. H. aus dem aargauischen Windisch bezog sein Pensionskassengeld von insgesamt 270 000 Franken. Und S. S. aus Küsnacht ZH erhielt 135 000 Franken aus der Rückzahlung einer Obligation. Alle diese Leser lagern ihr Geld auf einem Sparkonto.
Dabei ist Bargeld auf einem Bankkonto eine unsichere Sache. Der Gegenwert einer Schweizer Banknote ist jederzeit durch die Nationalbank garantiert. Ein Guthaben auf irgendeinem Bankkonto hingegen ist nur sehr beschränkt abgesichert: Bei der Pleite einer Bank sind Forderungen der Kunden durch die sogenannte Einlagensicherung nur zu höchstens 100 000 Franken geschützt. Auch dieses Auffangnetz ist aber unsicher. Die Schweizer Banken versprechen, in die Einlagensicherung insgesamt 6 Milliarden Franken einzuzahlen, wenn eine Bank pleitegeht. Das Geld würde aber nur für 60 000 Kunden reichen. Bei mehr Betroffenen wäre der gesicherte Betrag entsprechend kleiner («K-Tipp» 10/2018).
Vorsorgegelder sind kaum geschützt
Für Vorsorgegelder, die auf 3a- und Freizügigkeitskonten liegen, gilt die Einlagensicherung nicht. Geht eine Vorsorgestiftung pleite, werden aus dem Liquidationserlös zuerst die Löhne der Angestellten bezahlt. Wenn noch Geld übrig bleibt, wird dieses anteilig bis maximal 100 000 Franken zuerst an die Bankkunden und weitere Gläubiger verteilt. Höhere Forderungen landen in der 3. Konkursklasse. Dort gibt es in der Regel nur noch wenig Geld.
Besser gestellt sind die Kunden von Kantonalbanken mit einer Staatsgarantie. Dabei haften die Kantone für die gesamten Einlagen. Abgeschafft sind die Staatsgarantien in den Kantonen Bern, Genf und Waadt. Auch der Bund haftet heute nicht mehr für Kundengelder bei seinem Unternehmen Postfinance (saldo 8/2017).
Wer den Banken nicht blind vertraut, sollte sein Vermögen absichern. Einige Tipps:
Geld auf mehrere Banken verteilen: Der Einlegerschutz gilt pro Kunde und Bank. Es ist deshalb sinnvoll, Geld auf mehrere Banken zu verteilen – vor allem bei Kontoguthaben über 100 000 Franken pro Person. Hinweis für Paare: Der Saldo eines auf beide Namen der Gatten oder Partner lautenden Gemeinschaftskontos würde im Konkursfall hälftig ausgezahlt. Konkret: Sind 120 000 Franken auf dem Konto, gibt es für beide Ehepartner je 60 000 Franken. Hat die Ehefrau bei der Bank ein weiteres, nur auf ihren Namen lautendes Konto mit 80 000 Franken, erhält sie davon nur noch 40 000 Franken. Denn damit wären die garantierten 100 000 Franken bereits erreicht.
Eigentum ist besser als ein Konto: Wertpapiere wie Aktien und Fonds sind von einem Bankkonkurs nicht betroffen («K-Geld» 6/2016). Denn sie gehören den Kunden, nicht der Bank. Deshalb würden die Wertpapiere bei einem Konkurs an die Eigentümer herausgegeben. Konkursamtlich verwertet wird nur Vermögen der Bank. Auch Banknoten und alle Vermögenswerte in einem Tresorfach einer Bank bleiben im Eigentum der Kunden. Es müsste im Konkursfall an die Kunden herausgegeben werden.
Sachwerte kaufen: Immobilien und Goldbarren sind beliebte Sachwerte. Beides unterliegt Preisschwankungen. Aber langfristig stieg der Wert von Schweizer Immobilien stets. Das gleiche gilt für Gold: Heute kostet ein Kilobarren 41 000 Franken. Vor 10 Jahren waren es 30 000 Franken, vor 20 Jahren 15 000 Franken.
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