So reduziert sich die Steuerlast für Pensionierte
Nach der Pensionierung sinkt das Einkommen – und damit auch die Steuerlast. Aber oft nicht so stark wie erhofft. Denn es fallen Abzüge für Arbeitskosten weg. Doch es kommen auch neue Abzüge hinzu.
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- Tabelle: So reduziert sich die Steuerlast für Pensionierte
saldo 14/2018
11.09.2018
Pascal Roth
Die Renten von AHV und Pensionskasse erreichen häufig nur rund 60 Prozent des Berufseinkommens – oder noch weniger. Das senkt die Einkommenssteuern. Allerdings können Rentner keine Berufsabzüge mehr vornehmen. Und keine Abzüge mehr für Einzahlungen in die dritte Säule. Deshalb reduziert sich die Steuerlast prozentual nicht unbedingt entsprechend dem Rückgang des Einkommens.
Das zeigen drei Beispiele mit unterschiedlichen Einkommen: eine Coiff...
Die Renten von AHV und Pensionskasse erreichen häufig nur rund 60 Prozent des Berufseinkommens – oder noch weniger. Das senkt die Einkommenssteuern. Allerdings können Rentner keine Berufsabzüge mehr vornehmen. Und keine Abzüge mehr für Einzahlungen in die dritte Säule. Deshalb reduziert sich die Steuerlast prozentual nicht unbedingt entsprechend dem Rückgang des Einkommens.
Das zeigen drei Beispiele mit unterschiedlichen Einkommen: eine Coiffeuse, ein IT-Angestellter und ein DoppelverdienerEhepaar. Annahme: Die Einkünfte aller drei entsprechen 60 Prozent ihrer früheren Löhne. Alle drei wohnen in der Stadt Aarau.
Die Coiffeuse ist alleinstehend und kinderlos. Täglich fuhr sie mit dem Velo zum Salon. Vermögen konnte sie nicht ansparen. Nach der Pensionierung erhält sie zur Rente der AHV und der Pensionskasse Ergänzungsleistungen. So kommt sie auf Einkünfte von 42 000 Franken. Die Steuern sinken von 4571 auf 2136 Franken – auch weil Ergänzungsleistungen steuerfrei sind (siehe Tabelle im PDF).
Der ledige IT-Angestellte verdiente netto 78 000 Franken und sparte ein kleines Vermögen an. Er pendelte mit dem Auto und ass am Mittag auswärts. Das ergab abzugsfähige Berufskosten von 10 640 Franken. Dazu zahlte er 6768 Franken in die dritte Säule ein. Diese Abzüge fallen mit der Pensionierung weg. Seine Steuern sinken von 10 047 auf 6969 Franken.
Das Ehepaar geht gleichzeitig in den Ruhestand. Sie ging zu Fuss zur Arbeit und ass am Mittag daheim. Er pendelte nach Zürich und hatte ein Generalabonnement. Zusammen verdienten sie 104 000 Franken und zahlten 18 280 Franken Steuern. Nach der Pensionierung nahmen die Steuern nur um ein Fünftel auf 14 136 Franken ab. Der wichtigste Grund dafür ist der wegfallende Abzug fürs 3a-Sparen von 13 536 Franken für beide Ehepartner.
Die Einkommenssteuern im Alter wären bei allen drei Haushalten tiefer, wenn sie ihr Pensionskassenguthaben ganz oder teilweise als Kapital bezogen hätten.
Abzüge für Rentner
Mit der Pensionierung fallen Arbeitskosten weg und damit in der Steuererklärung die Berufsabzüge. Häufig steigen Versicherungsprämien und Gesundheitskosten. Diese sind sowohl bei den Bundes- wie den Kantonssteuern zum Teil vom Einkommen abziehbar. Der Umfang der Abzüge ist kantonal verschieden.
Viele Kantone kennen zudem Abzüge für AHV-Rentner mit tiefem Einkommen. Beispiele: Kanton Zug 3300 Franken, Kanton Waadt 17300 Franken.
Wer behindert oder pflegebedürftig ist, kann zusätzliche Kosten und Pauschalen abziehen.
Detaillierte Angaben zu den Abzügen in den Kantonen finden Sie im Ratgeber «So sparen Sie Steuern».