Die Bundesverwaltung vergab jüngst einen Auftrag über 140 Millionen Franken an das US-Technologie-Unternehmen Microsoft. Gegenofferten holte sie nicht ein.

Das nennt man offiziell eine «freihändige Vergabe». Dabei schreibt das Beschaffungsgesetz vor, dass der Bund bereits Aufträge ab 230'000 Franken öffentlich ausschreiben muss.

Die Ausschreibungspflicht soll dafür sorgen, dass Steuergeld effizient eingesetzt wird. Auf eine Aus...