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22.03.2023
Eine Skifahrerin überquerte eine Piste in Samnaun GR. Sie stiess mit einem Skifahrer zusammen, der den Hang hinabfuhr, und verletzte sich. Sie beschuldigte den Mann der fahrlässigen Körperverletzung. Damit blitzte die Frau aber vor allen Instanzen ab. Auch das Bundesgericht sprach den Skifahrer frei. Wer eine Piste überquere, müsse sich laut den Regeln des internationalen Skiverbands vorher umschauen. Die Frau habe diese Regel missachtet. Der Mann habe nicht mit ihrem Manöver rechnen müssen.
Bundesgericht, Urteil 6B_1178/2021 vom 17. Januar 2023
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