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Ja. Es ist ohne weiteres möglich, per Testament bestimmte Gegenstände der Erbschaft einzelnen Erben zuzuweisen.
Solche testamentarischen Teilungsvorschriften sind verbindlich und unproblematisch, sofern sie nicht die Pflichtteilsrechte der andern Erben schmälern. Andererseits gilt: Sind sich alle Erben darin einig, dass sie eine Teilungsvorschrift des Verstorbenen nicht beachten wollen, so kann sie niemand dazu zwingen – auch nicht ein Willensvollstrecker.
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