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saldo 14/2022
13.09.2022
Ja. Die Ausgleichskasse muss zwar eine fälschlicherweise zu niedrig berechnete AHV-Rente nachträglich korrigieren und entsprechend nachzahlen. Gemäss Gesetz gilt aber: Der Anspruch auf AHV-Renten erlischt fünf Jahre nach dem Ende des Monats, für den die Leistung geschuldet war. Ihr Mann hat somit tatsächlich nur Nachzahlungen für die letzten fünf Jahre zugut.
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