Inhalt
saldo 03/2020
18.02.2020
Ja. Für Kassenobligationen gilt derselbe Einlegerschutz wie für Konten. Sparer sind dabei bis zu 100 000 Franken gesichert. Voraussetzung ist, dass die Kassenobligationen im Namen des Inhabers bei der ausgebenden Bank hinterlegt sind. Heutzutage ist das kein physisches Papier mehr. Das auf Ihren Namen lautende Guthaben ist elektronisch erfasst.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden