Ein 49-jähriger Servicetechniker aus dem Kanton Zürich war über den ­Betrieb bei der Suva gegen Unfälle ­ver­sichert. Beim Arbeiten hob er ein Heizgerät an. Dabei verspürte er einen starken Schmerz im linken Arm. Die ­Bizepssehne war gerissen. Die Suva lehnte Leistungen ab. Die Verletzung sei durch Abnützung oder Erkrankung verursacht. Dagegen wehrte sich der Techniker mit Erfolg am Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich. Die Suva habe nicht nachweisen können, dass der Riss auf eine Krankheit oder Abnützung zurückzuführen sei.

Sozialversicherungsgericht Zürich, Urteil UV.2022.00233 vom 18.10.2023