Sie heissen Balance-Boards, Monowheels, Elektro Scooter oder Hoverboard und waren der Renner im Weihnachtsgeschäft. Diese neuartigen Stehroller kosten zum Teil über 1000 Franken.
Doch im öffentlichen Verkehr sind diese Geräte gar nicht zugelassen. Gemäss Thomas Rohrbach, Sprecher des Bundesamts für Strassen Astra, verfügt nur der Elektro-Stehroller von Segway über eine vom Astra bewilligte Typengenehmigung. Das heisst: Er ist auf Strassen und Velowegen, erlaubt nicht aber auf Trottoirs. Für alle anderen Elektrostehroller gilt: Sie sind im öffentlichen Verkehr nicht erlaubt – weder auf Strassen, Velowegen, Trottoirs noch auf anderen öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen. Das heisst: Wer einen solchen Stehroller hat, darf ihn nur im eigenen Garten oder in der Wohnung benutzen.
Gemäss Marco Cortesi, Medienchef der Stadtpolizei Zürich, werden «unsere Polizisten angewiesen, die Benutzer solcher Trendfahrzeuge anzuhalten». Eine Verzeigung habe strafrechtliche Konsequenzen.
Verkäufer geben auf Anfrage falsche Auskünfte
Trotzdem werden solche Geräte verkauft. Der Internethändler Galaxus hat zum Beispiel den Smart Wheel Z3 Air für 699 Franken im Angebot. Das Gerät fährt 12 km/h. Der Benutzer steht dabei auf der Achse von zwei Rädern (siehe Bild rechts oben).
Galaxus weist in der Werbung zwar darauf hin, dass der Smart Wheel für den öffentlichen Verkehr nicht zugelassen ist. Andererseits schwärmt der Internethändler auf der Verkaufsseite von einem «Stadtflitzer».
Ein Anruf bei Galaxus offenbart das interne Durcheinander. Auf die Frage, ob man mit dem Smart Wheel auf dem Trottoir fahren darf, antwortet der Verkaufsberater: «Wenn auf dem Trottoir nicht viele Menschen sind, dürfen Sie damit fahren.» Das ist falsch.
1189 Franken kostet bei Internethändler Brack.ch der Smart Wheel Z9 Air. Höchstgeschwindigkeit 15 km/h. Auch dieses Gerät ist nicht zugelassen im öffentlichen Verkehr. Brack beschrieb bis vor wenigen Wochen das Gefährt im Internet dennoch als «optimalen Begleiter für Fahrten zum Tram, Zug, Bus oder ins Büro». Das ist nicht korrekt. Man darf den Stehroller (Gewicht 17 Kilogramm) höchstens ins Büro tragen.
Wieder ein Gespräch mit einem Kundenberater. Diesmal von Brack.ch. Darf man mit dem Smart Wheel auf dem Trottoir fahren? «Ich glaube, dass es noch kein richtiges Verbot gibt. Er ist deshalb erlaubt.» Auch hier: Das ist falsch.
Noch schneller ist das Modell Airwheel X3 Personal E-Transporter. Seine Höchstgeschwindigkeit beträgt 18 km/h. Das ist immerhin mehr als dreimal so schnell wie ein Fussgänger.
Die Migros verkauft dieses elektronische Turbo-Einrad, ohne das Trottoirverbot zu erwähnen. Erst auf Anfrage von saldo passte Migros die Rechtshinweise an. Was immer noch fehlt, ist eine Überarbeitung der Kurzanleitung. Hier schreibt die Migros lediglich: «Das Fahrzeug dient dem Gebrauch auf privaten Wegen und Plätzen.»
Nicht Zugelassen
Mit normalen Trottinetten und Skateboards darf man auf dem Trottoir fahren – nicht aber mit Elektro-Stehrollern. Diese erfüllen die Vorschriften für eine Zulassung nicht. Die vorgeführten Modelle scheiterten an den Bremskontrollen, aber auch an ganz banalen Dingen wie den Beleuchtungsvorschriften (Lichter vorne weiss, hinten rot).
Die Bestimmungen finden sich in der Verkehrsregelverordnung.