Inhalt
Grundsätzlich verlängert sich Ihre Kündigungsfrist um die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Das Gesetz sieht allerdings eine Obergrenze vor. Bis und mit dem fünften Dienstjahr liegt diese bei 90 Tagen, ab dem sechsten Dienstjahr bei 180 Tagen. Aufgrund der krankheitsbedingten Verlängerung stehen Sie bereits in Ihrem sechsten Dienstjahr. Deshalb verlängert sich Ihr Arbeitsverhältnis um längstens 180 Tage.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden