Fehlerhafte Waren führen immer wieder zu Rückrufen, Verkaufsstopps oder Importverboten. In der EU gibt es deshalb das Schnellwarnsystem Rapex. Behörden können so via Internet europaweit vor gefährlichen Produkten warnen. Davon profitiert auch die Schweiz.

Beispiel: Im Mai warnten die Behörden Maltas, dass die Akkus bestimmter Laptops der Marke Lenovo überhitzen und Feuer fangen können. In der Meldung steht, um welche Modelltypen, inklusive Seriennummern, es sich handelt. Auch Schweizer Kunden könnten betroffen sein: Auf der Website von Lenovo Schweiz können Thinkpad-Besitzer ihre Daten eingeben und den Akku gratis auswechseln lassen. 

Die Rapexliste wird jeden Freitag aktualisiert. Die Zahl der Meldungen ist in den letzten zehn Jahren stark angestiegen. Nicht Teil von Rapex sind Warnungen vor Lebensmitteln und Medikamenten. 2014 gingen bei Rapex 2435 Meldungen zu gefähr­lichen Produkten ein. Das sind 3 Prozent mehr als im Vorjahr und 22 Prozent mehr als vor fünf Jahren.

Hersteller oder Händler müssen die gemeldeten Produkte vom Markt nehmen oder sie so abändern, dass keine Gefahr mehr für die Sicherheit oder die Gesundheit der Konsumen-ten besteht. 64 Prozent der Rückrufe im letzten Jahr betrafen Produkte aus China. Besonders häufig betroffen waren Spielzeuge und Textilien.

Schweizer Behörden wie das Eid­genössische Starkstrominspektorat stützen sich ebenfalls auf Rapex. Importeure und Verkäufer müssen bei einer Gefahr die Schweizer Auf­sichtsbehörden informieren. Das Gesetz verpflichtet sie zu Warnungen, Verkaufsstopps, der Rücknahme vom Markt oder dem Rückruf des Produkts. 

Die Zeitschrift «K-Tipp» informiert in jeder Ausgabe über gefährliche Produkte. Und das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen ­ver­-­öffentlicht aktuelle Meldungen auf:  www.produkterueckrufe.admin.ch.