Wer seine Prämien der Krankenkasse nicht rechtzeitig bezahlt, kann den Anspruch auf medizinische Leistungen verlieren. Sieben Kantone führen eine schwarze Liste säumiger Prämienzahler: Aargau, Luzern, Schaffhausen, St. Gallen, Tessin, Thurgau und Zug. Diese Kantone verpflichten die Krankenkassen, alle erfolglos betriebenen Versicherten zu melden.
Eine saldo-Umfrage zeigt: Aktuell sind in den Kantonen über 32 000 Leute aufgeführt. Und die schwarzen Listen werden immer länger. Einzig im Kanton Thurgau sinken die Zahlen.
«Kommen Sie wieder, wenn Sie suizidgefährdet sind»
Für Versicherte mit einem Eintrag übernehmen die Kassen nur in Notfällen die Kosten für ärztliche Behandlungen und Medikamente. Das hat für Betroffene zum Teil gravierende Folgen. 2017 starb ein Mann an einer Begleiterkrankung von Aids, nachdem seine Kasse sich geweigert hatte, die Kosten für seine HIV-Therapie zu übernehmen. Bernhard Krapf von der Caritas weiss von einem Patienten, dem der Arzt ans Herz legte, ein Medikament zu nehmen, da er sonst sein Leben riskiere. Dessen Kasse stellte meinte jedoch, die Lebensgefahr sei nicht akut und zahlte nicht. In einem anderen Fall sei ein Mann mit einer schweren Depression am Empfang eines Spitals abgewiesen worden mit dem Satz: «Kommen Sie wieder, wenn Sie suizidgefährdet sind.»
Die Gesundheitskommission des Ständerats fordert nun ein Verbot solcher schwarzen Listen. Denn die umstrittene Praxis führt zu Willkür. Es ist nämlich unklar, wann ein medizinischer Notfall vorliegt. Weder Bund noch Kantone haben das näher definiert. Daher liegt es im Ermessen der Krankenkassen, in welchen Fällen sie die Kosten trotz einem Eintrag übernehmen.
Einige Betroffene sind über Jahre auf der Liste, weil sie die Schulden nicht bezahlen können. Grundsätzlich gilt: Der Kanton muss einen Versicherten von der Liste streichen, wenn dessen Kasse meldet, dass keine Forderungen mehr offen sind. Laut Caritas kommt es aber vor, dass die Kasse keine Mitteilung macht. Dann können sich Betroffene an die Ombudsstelle Krankenversicherungen wenden. Führt das nicht zum Erfolg, können sie die Leistungen der Krankenkasse einklagen.
Tipp: Einige Gemeinden begleichen Krankenkassenschulden, damit die Betroffenen von der Liste gestrichen werden. Es kann sich lohnen, sich bei der Wohngemeinde zu melden.