Im Herbst 2016 überfielen Unbekannte den Hof eines Hanfbauern. Dabei stach einer der Eindringlinge dem Bauern mit ­einer Mistgabel in die Hand. Dieser schoss mehrere Sekunden später mit Hasen­schrot in Richtung der fliehenden Angreifer. Die Berner Justiz verurteilte den Bauern wegen versuchter schwerer Körper­verletzung und Freiheitsberaubung.

Zusammen mit Betäubungsmitteldelikten resultierte eine Freiheitsstrafe von 46 Monaten. Der Hanfbauer verlangte einen Freispruch betreffend Körperverletzung. Das Bundesgericht wies ihn ab. Es liege keine zulässige Notwehr vor, die Angreifer seien vor dem Bauern ­geflüchtet. Dieser hätte mit der Waffe im Anschlag zuwarten müssen.

Bundesgericht, Urteil 7B_13/2021 vom 5. Februar 2024