Drei Geschwister aus dem Kanton Aargau stritten sich nach dem Tod der Eltern um die Erbschaft im Wert von rund 11,4 Millionen Franken. Das Bezirks­gericht Rheinfelden sprach ­jedem Kind einen Drittel der Erbschaft zu und regelte, welche Zahlungen an die Erbteile angerechnet werden. Eine Schwester erhob Berufung vor dem Obergericht Aargau.

Sie beanstandete, dass vor der Erbteilung noch nicht alle Schulden des Erblassers bezahlt wurden. Damit hatte sie Erfolg: Das Obergericht hielt fest, dass die Schulden zuerst bezahlt werden müssen oder ­dass wenigstens die Begleichung der Schulden sichergestellt wird.

Obergericht Aargau, Urteil ZOR.2023.3 vom 23. Oktober 2023