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Eine Frau aus dem Kanton Solothurn wollte im Winter ihr Auto in einer Waschanlage reinigen. Sie stürzte und verletzte sich, da sich auf dem Boden Eis gebildet hatte. Sie forderte vom Eigentümer 30 000 Franken Schmerzensgeld. Dieser argumentierte, er habe ein Warnschild aufgestellt. Das Amtsgericht Olten-Gösgen sprach der Frau 15 000 Franken zu. Eine Waschanlage sei mangelhaft, wenn der Eigentümer den Boden nicht salze. Ein Warnschild genüge nicht. Das Obergericht kürzte den Betrag auf 12 000 Franken, weil die Frau mit der rutschigen Fläche hätte rechnen müssen.
Obergericht Solothurn, Urteil ZKBER.2019.27 vom 13. August 2019
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