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Nein. Eine Erstreckung des Mietverhältnisses ist auch bei Eigenbedarf des Vermieters nicht ausgeschlossen. Bei der Beurteilung, ob eine Erstreckung gewährt wird und wie lange, berücksichtigt das Gericht aber nicht nur die Situation des Mieters, sondern auch die Interessen des Vermieters und seiner Familie. Die Schlichtungsbehörde wird prüfen, ob ein dringender Eigenbedarf der Tochter besteht und wie schwierig Ihre Suche nach einer neuen Wohnung ist.
In der Regel enden solche Verfahren mit einem Kompromiss vor der Schlichtungsstelle: Die Mieter erhalten eine Erstreckung, verpflichten sich aber definitiv, auf einen bestimmten Termin auszuziehen.
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