Die Pensionskassen erwirtschafteten in den letzten fünf Jahren trotz sinkender Zinsen mehrheitlich stattliche Renditen. 2011 erzielten die Kassen eine Nullrendite, 2012 betrug sie laut Pensionskassenverband 6,3 Prozent. In den Folgejahren waren es 6,2 Prozent (2013), 7,9 Prozent (2014) und 0,7 Prozent (2015). Der gesetzliche Mindestzins sank in der gleichen Periode von 2 auf 1,25 Prozent. Die Differenz zwischen den gutgeschriebenen Zinsen für die Versicherten und der erwirtschafteten Rendite diente den Pensionskassen zur Erhöhung der Reserven.
Kommission: Vertreter der Angestellten in der Unterzahl
Nun sollen die Zinsen für 2017 noch tiefer gesenkt werden, wenn es nach dem Willen der vom Bundesrat eingesetzten Kommission geht. Sie schlägt der Regierung vor, den Mindestzins auf 1 Prozent zu senken. Im sechzehnköpfigen Gremium unterlagen die vier Vertreter der Angestellten den acht Vertretern der Pensionskassen, Versicherungen und der Arbeitgeber.
Die Gewerkschaften wollten die heutigen 1,25 Prozent beibehalten. Der Schweizerische Versicherungsverband forderte gar eine Senkung des Mindestzinses auf «höchstens» 0,5 Prozent.
Zum Vergleich: Die von den Pensionskassen seit Januar erwirtschaftete Rendite auf den Guthaben der Versicherten liegt laut dem branchenüblichen Pictet-Index bei 3,9 Prozent.
Doris Bianchi vom Schweizerischen Gewerkschaftsbund fordert, den Mindestzins jeweils rückwirkend für das laufende Jahr festzulegen – und dabei statt Prognosen vermehrt die tatsächlichen Renditeergebnisse zu berücksichtigen. Der Bundesrat wird im Oktober entscheiden, ob er dem Antrag der Kommission folgt.
Im Überobligatorium sind die Zinsen häufig noch tiefer
Der vom Bundesrat festgelegte Mindestzins gilt nur für das im Rahmen des gesetzlichen Obligatoriums gesparte Altersguthaben. Für die darüber liegenden Beträge können die Pensionskassen frei festlegen, wie viel Zins sie bezahlen wollen. Versicherer wie zum Beispiel die Helvetia Sammelstiftung zahlen nur gerade 0,5 Prozent Zins.
Je höher das Pensionskassenguthaben bis zur Pensionierung verzinst wird, desto höher sind im Alter das Kapital und die Rente. Deshalb sollten sich die Angestellten während der Erwerbszeit um die Zinspolitik ihrer Pensionskasse kümmern.
Angestellte und Arbeitgeber sind in den Stiftungsräten der Pensionskassen je hälftig vertreten. Dieses Gremium beschliesst jedes Jahr, wie das Altersguthaben der Versicherten verzinst wird. Angestellte sollten also darauf drängen, dass ihr Zwangserspartes gut verzinst wird. Massstab dafür sollte der Ertrag sein, den die Pensionskasse mit ihrem Geld erwirtschaftet – nicht ein vom Bundesrat mit Rücksicht auf die am schlechtesten rentierenden Kassen festgelegter Mindestzins.