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Ein angestellter Arzt aus Zürich stellte wiederholt falsche Diagnosen. Er erkannte zum Beispiel einen Knochenbruch nicht. Die Arztpraxis teilte ihm mehrmals mit, dass sie mit der Arbeit nicht zufrieden war. Dann entliess sie den Angestellten fristlos. Der Arzt wehrte sich dagegen. Das Bezirksgericht Zürich gab ihm recht.
Ungenügende Arbeit ohne vorgängige Verwarnung rechtfertige nur in seltenen Fällen eine fristlose Entlassung. Der vorliegende Fall sei nicht mit solchen Fällen vergleichbar, etwa wenn einem Kind das falsche Ohr operiert worden sei.
Bezirksgericht Zürich, Urteil AH210084 vom 16. Februar 2022
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