Die Aargauer Lebensmittelinspektoren kontrollierten ein Restaurant. Sie kritisierten den «katastrophalen Zustand» im Entsorgungsraum, verschimmelte Geräte, verdorbene Lebensmittel, verschmutzte Arbeitsflächen und unhygienische Pfannen. Das Bezirksgericht Bremgarten verurteilte das Wirtepaar wegen Widerhandlungen gegen das Lebensmittelgesetz. Vor Obergericht behaupteten die Wirte, die Verschmutzung sei durch die laufende Produktion entstanden.

Das Gericht verneinte dies, Schimmel und Staub seien keine Produktionsfolgen. Es büsste das Wirtepaar mit je 4000 Franken. Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid.

Bundesgericht, Urteile 6B_1154/2023 und 6B_1155/2023 vom 14.12.2023