Ein Paar liess sich nach 17 Ehejahren scheiden. Das Gericht in Solothurn teilte der Mutter die Obhut über die drei Kinder zu und verpflichtete den Mann zur Zahlung von Alimenten. Das Obergericht setzte die Alimente an die Ehefrau bei rund 3000 Franken fest. Damit war die Frau nicht zufrieden. Sie forderte vor Bundesgericht eine Erhöhung auf 5000 Franken. Als langjährige Hausfrau mit über 45 Altersjahren sei es für sie nicht zumutbar, eine Stelle zu suchen. Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Neu sei es für haushaltsführende Ex-Ehepartner auch nach dem 45. Altersjahr zumutbar, eine Stelle zu anzunehmen. Das Gericht müsse aber alle Umstände des Einzelfalls wie Gesundheit und Job­aussichten berücksichtigen.

Bundesgericht, Urteil 5A_104/2018 vom 2. Februar 2021