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Zwei Frauen in eingetragener Partnerschaft trennten sich nach 9 Jahren. Beide brachten je ein Kind in die Beziehung. Eine Frau arbeitete, die andere kümmerte sich um Kinder und Haushalt. Die Hausfrau hatte dadurch eine Lücke in der beruflichen Vorsorge.
Gemäss Bundesgericht erhält sie 30 Prozent der Vorsorgegelder, welche die arbeitstätige Partnerin während der Partnerschaft anhäufte. Von einer hälftigen Teilung sah das Gericht wegen der knappen Vermögensverhältnisse der Erwerbstätigen ab. Ausserdem hatte diese ihre Partnerin samt Kind finanziell unterstützt. Zudem ist die Erwerbstätige pensioniert, die andere Frau hat noch 10 Jahre Zeit, in die berufliche Vorsorge einzuzahlen.
Bundesgericht, Urteil 5A_483/2023 vom 29.10.2024
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