Inhaber von SBB-Kreditkarten müssen sich wohl an einen ruppigen Umgang gewöhnen. Die Herausgeberin Bonus-Card.ch AG teilte ihnen Ende Februar kurzfristig mit, sie müssten für Papierrechnungen künftig pro Jahr 24 Franken bezahlen (saldo 4/15).

Abänderungsrecht in dieser Form unhaltbar

saldo riet jenen, die damit nicht einverstanden waren, Bonuscard mitzuteilen, dass sie am bisherigen Vertrag festhalten. In der Antwort von Bonuscard heisst es in der Betreffzeile: «Ihre Kündigung.» Nur: Diese Kunden hatten ja gerade nicht gekündigt. Also darf Bonuscard auch keine Kündigung bestätigen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behält sich Bonuscard  einseitige Vertragsänderungen vor. Darin heisst es: «Der Herausgeber behält sich die jederzeitige Änderung dieser AGB vor. Änderungen werden schriftlich oder in anderer angemessener Form mitgeteilt und gelten als genehmigt, falls die Karte nicht vor Inkrafttreten der Änderung dem Her-ausgeber zurückgegeben wird.»

Diese Klausel dürfte gegen das Gesetz verstossen. Denn laut Gesetz ist die Verwendung von AGB unlauter, die «in Treu und Glauben verletzender Weise ein erhebliches und ungerechtfertigtes Missverhältnis der vertraglichen Rechte und Pflichten zum Nachteil der Konsumenten vorsehen». 

Helmut Heiss, Professor für Privatrecht an der Universität Zürich, kritisiert: Die Klausel gebe dem Unternehmen eine «unbeschränkte Möglichkeit, die anwendbaren Gebühren anzupassen». Das sei bedenklich. Zudem würden in der Klausel keine Kriterien genannt, nach denen eine solche AGB-Änderung erfolgen soll.

Musterbrief für Betroffene verfügbar

In Deutschland wäre eine solche Klausel ungültig. Das hält ein Urteil des Bundesgerichtshofs von 1999 fest (BGH IV ZR 218/97). Darin heisst es sinngemäss: Ein Änderungsvorbehalt ist nur dann rechtswirksam, wenn die Voraussetzungen, unter denen eine AGB-­Änderung zulässig sein soll, ausdrücklich genannt sind. Das fehlt bei den AGB von Bonuscard völlig. 

saldo hat ­einen Musterbrief bereitgestellt. Damit können Sie verlangen, dass die Kreditkarte per sofort kostenlos entsperrt wird. Download: www.saldo.ch/Service/Musterbriefe.