Die Staatsanwaltschaft in Aarau verurteilte einen Anwalt wegen Veruntreuung zu einer Geldstrafe. Dagegen erhob der Mann Einsprache. Er entschuldigte sich vor der Hauptverhandlung beim Bezirksgericht Lenzburg mit einem Arztzeugnis. Er sei wegen eines Unfalls verhandlungsunfähig. Dennoch lud ihn das Gericht erneut zur Verhandlung vor und lehnte ein neues Verschiebungsgesuch ab. Man habe einen Arzt aufgeboten, der die Verhandlungsfähigkeit vor Gericht prüfen werde. Der Anwalt erschien nicht an der Verhandlung.

Das Gericht beurteilte die Einsprache als zurückgezogen. Alle Instanzen bis zum Bundesgericht bestätigten den Entscheid.

Bundesgericht, Urteil 7B_251/2022 vom 8. Februar 2024