Je nach Verkehrsverbund und Fahrstrecke sind Billette zwischen einer und vier Stunden gültig. Knausrig sind der Zürcher Verkehrsverbund und der Ostschweizer Verbund Ostwind. Ihre Tickets sind auf kürzeren Strecken in drei Tarifzonen nur eine Stunde gültig, auf längeren Strecken in acht Tarifzonen zwei Stunden. Im Verbund Nordwestschweiz in Basel sind es zwei und drei Stunden. Grosszügiger sind der Waadtländer Verbund Mobilis, der Freiburger Verbund Frimobil und Arcobaleno im Tessin: Billette sind dort auch auf kürzeren Strecken zwei Stunden gültig. Auf längeren Strecken kann man bei Arcobaleno das Billett sogar vier Stunden nutzen (ganze Übersicht in der Internetversion dieses Artikels auf Saldo.ch).
Reisende dürfen mit einem einfachen Billett während der aufgedruckten Gültigkeitsdauer beliebig oft fahren. Das heisst: Es lässt sich auch für eine Rückfahrt verwenden. Geld kann man auch sparen, wenn man die Gültigkeitsdauer eines Tickets verlängert, indem man ein einfaches Ticket für eine etwas längere Strecke löst statt ein Retourticket für eine kurze Strecke.
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Regelung im Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW)
Tatsächlich ist der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) ein Spezialfall. Im TNW gilt zwar grundsätzlich: Mit einem Einzelbillett können beliebig vielen Fahrten in den aufgedruckten Zonen/Strecke und innerhalb der aufgedruckten Geltungsdauer gemacht werden. So ist es zum Beispiel erlaubt, nach einer ersten Fahrt auf einer bestimmten Linie auf einer zweiten Linie bis drei Haltestellen an die Ausgangshaltestelle heranzufahren. Retourfahrten auf der genau gleichen Strecke, das heisst der Wechsel der Fahrtrichtung auf der gleichen Strecke, sind aber nicht erlaubt. Der TNW begründet die Einschränkung damit, die Einzelbillette des Verbundes zählten zu den günstigsten der Schweiz.
laut tnw darf nur in eine richtung gefahren werden
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