Der Rentner lebt am ­Stadtrand von Zürich in einer Genossenschaftswohnung. An einem regnerischen Nachmittag im Januar erscheint er allein zu seinem Termin am Zürcher Mietgericht. Er hat seine Vermieterin eingeklagt, eine Wohnbaugenossenschaft in Leimbach. Diese schickt eine Vertreterin und ­einen Anwalt. Das Mietgericht tagt in Dreierbesetzung. 
 
Zuerst erhält der Rentner das Wort. «Die Genossenschaft soll die Mietvertr&aum...