Abtretende Bundesräte haben es gut: Nach nur vier Amtsjahren haben sie – unabhängig vom Alter – Anspruch auf ein «Ruhegehalt» in der Höhe eines halben Jahreslohns. Gegenwärtig sind das rund 228 000 Franken pro Jahr. Das Geld gibt es ein Leben lang. Ob der Rücktritt freiwillig erfolgte oder nicht, spielt keine Rolle.
Anspruch auf ein Ruhegehalt hatte etwa Ruth Metzler – nach nur vierjähriger Amtszeit im Alter von 39 Jahren. Das heisst: Seit ihrem Rücktritt im Jahr 2003 hätte sie über 4 Millionen Franken kassieren können. Da sie aber gut verdient hat, wurde ihr Ruhegehalt gekürzt. Wie viel Ruth Metzler in den bald 20 Jahren tatsächlich erhalten hat, will die Bundeskanzlei «aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes» nicht sagen. Die Ex-Bundesrätin selbst sagt zu saldo: «Nach meiner Erinnerung habe ich das Ruhegehalt 2004 voll bezogen, in den Jahren 2005 sowie 2011 und/oder 2012 teilweise.» Ebenfalls relativ kurz im Amt waren die Bundesräte Christoph Blocher (vier Jahre) sowie Hans-Rudolf Merz und Joseph Deiss (je sieben Jahre). Auch sie haben lebenslang Anspruch auf ein volles Ruhegehalt.
Zum Vergleich: Angestellte können froh sein, wenn sie nach 40 Arbeits- und Beitragsjahren auf eine Pensionskassenrente von 35 bis 40 Prozent ihres letzten Lohns kommen. Die Bundesräte aber müssen im Gegensatz zu den normalen Angestellten für das Ruhegehalt nicht einmal etwas einzahlen – es geht vollumfänglich zulasten der Steuerzahler.
Von der grosszügigen Regelung profitiert neben den Bundesräten auch der Bundeskanzler: Er erhält nach acht Amtsjahren lebenslang ein Ruhegehalt von über 186 000 Franken. Auch die pensionierten Bundesrichter profitieren – allerdings erst nach 15 Amtsjahren. Sie erhalten dann rund 183 000 Franken.
Gut abgesichert sind auch Witwer und Witwen von Bundesräten. Hat die Ehe mindestens zwei Jahre gedauert, gibts eine Hinterlassenenrente von rund 137 000 Franken pro Jahr. Hat sie weniger lange gedauert, zahlt der Bund eine Abfindung in der Höhe von drei Jahresrenten.
Die üppigen Ruhegehälter stehen in starkem Kontrast zur Diskussion um die Revision des Pensionskassengesetzes. Der Nationalrat stimmte der Reduktion des Umwandlungssatzes von 6,8 auf 6 Prozent bereits zu. Der Ständerat wird es ihm voraussichtlich in der Juni-Session gleichtun. Folge: Kürzungen für «Normalsterbliche», die in Pension gehen. Wer etwa ein Alterskapital von 300 000 Franken angespart hat, wird pro Jahr 2400 Franken weniger Rente erhalten.
«Gute finanzielle Planbarkeit»: Davon können viele nur träumen
Einzelne Parlamentarier bemühten sich immer wieder, auch hohe Politiker dem Pensionskassenobligatorium zu unterstellen oder deren Ruhegehälter zu kürzen. Doch die Versuche scheiterten am Widerstand des Parlaments und des Bundesrats selbst. In einem 31-seitigen Bericht vom Dezember letzten Jahres hält er fest, das System sei «schlank und verständlich». Es gewährleiste «eine gute finanzielle Planbarkeit für die Zeit nach der Amtsaufgabe». Und bei einer Abwahl vor dem eigentlichen Pensionierungsalter bestehe so «kein finanzieller Druck und keine unmittelbare Notwendigkeit für eine berufliche Nachfolgelösung». Davon können Normalsterbliche nur träumen, wenn sie ihre Stelle verlieren.
Kommt hinzu: Die Bundesräte bekommen bei einem Rücktritt nach vier Amtsjahren nicht nur einen halben Jahreslohn als Ruhegehalt. Vor ihrer Wahl waren die meisten von ihnen pensionskassenversichert. In dieser Zeit haben sie ein Alterskapital angespart, das auf einem Freizügigkeitskonto liegt. Dieses Geld verbessert die ohnehin komfortable Situation zusätzlich.
Auch Städte und Kantone sind grosszügig
In den meisten Städten und Kantonen gibt es für zurückgetretene Behördenmitglieder eine Überbrückungsrente oder eine Abgangsentschädigung. Grosszügig ist etwa die Stadt Zürich: Sie zahlt bis zu 4,8 Jahreslöhne. Eben erst hat das Stadtparlament aber beschlossen, diese Abgangsentschädigungen zu kürzen. Neu soll es «nur» noch bis zu 2,8 Jahreslöhne geben.