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Ein Vermieter renoviert in der Agglomeration von Lausanne ein Wohnhaus für 1,06 Millionen Franken. Deshalb will er die Miete eines Bewohners von 1062 Franken auf rund 1232 Franken erhöhen. Dieser wehrt sich vor dem Mietgericht in Lausanne. Das Gericht legt die Miete neu auf 1155 Franken fest. Der Vermieter dürfe die Miete nur für wertsteigernde Investitionen erhöhen. Die Renovation der Garage nütze dem Mieter nichts, da er keinen Parkplatz gemietet habe. Und für die Isolation der Fassade dürfe der Vermieter nur 50 Prozent der Kosten als wertsteigernde Investition anrechnen. Denn die Fassade hätte sowieso renoviert werden müssen. Das Kantons- und das Bundesgericht bestätigen den Entscheid.
Bundesgericht, 4A_6/2021 vom 22. Juni 2021
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