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13.10.2020
Es kommt darauf an, wie viel er verdient. Ihr Angestellter hat während der RS einen Anspruch auf Erwerbsersatz. Erreichen diese Zahlungen 80 Prozent des Lohns, müssen Sie keinen Lohn mehr zahlen. Andernfalls müssen Sie für einige Zeit die Differenz zwischen den Erwerbsersatz-Zahlungen und 80 Prozent des Lohns übernehmen. Wie lange diese Pflicht dauert, hängt von der Dauer des Arbeitsverhältnisses ab. Im ersten Dienstjahr beträgt sie drei Wochen.
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