Albtraum statt Traumferien: Diese Rechte haben Teilnehmer einer Kreuzfahrt
Immer wieder berichten Passagiere über schlechte Zustände auf Kreuzfahrtschiffen, abgesagte Ausflüge oder falsche Abrechnungen. saldo sagt, worauf Reisende achten müssen – und was sie bei Problemen tun können.
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saldo 07/2024
17.04.2024
Markus Fehlmann und Karl Kümin
Laura Giachino aus Zürich buchte bei MSC Cruises eine dreiwöchige Kreuzfahrt in der Karibik. Kosten für eine Person: rund 2400 Franken. Die Hoffnung auf erholsame Ferien verflog aber rasch, nachdem Giachino das Schiff MSC Divina bestiegen hatte. «Mein Zimmer war schmutzig, es lagen Haare im Spülbecken und Unterhosen des Vorgängers im Nachttisch», erinnert sich die Zürcherin. «Aus dem Hahn kam teilweise dunkles Wasser, der Fernseher funktionierte...
Laura Giachino aus Zürich buchte bei MSC Cruises eine dreiwöchige Kreuzfahrt in der Karibik. Kosten für eine Person: rund 2400 Franken. Die Hoffnung auf erholsame Ferien verflog aber rasch, nachdem Giachino das Schiff MSC Divina bestiegen hatte. «Mein Zimmer war schmutzig, es lagen Haare im Spülbecken und Unterhosen des Vorgängers im Nachttisch», erinnert sich die Zürcherin. «Aus dem Hahn kam teilweise dunkles Wasser, der Fernseher funktionierte nicht.» Und Tage später lief wegen eines überlaufenden Abflusses Wasser über den Teppich der Kabine.
So unangenehem wie für Laura Giachino verlaufen Kreuzfahrten nicht immer. Aber bei saldo melden sich regelmässig Leserinnen und Leser, die auf einer solchen Reise Probleme hatten. Das sind häufige Ärgernisse:
- Falsche Abrechnung: Auf dem Schiff bezahlen Passagiere in der Regel mit einer persönlichen Bordkarte. Für diese müssen sie eine Kreditkarte oder Bargeld hinterlegen. Die Rechnung wird am Schluss der Reise beglichen. Dabei kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten. Einem saldo-Leser wurden etwa 200 Franken mehr von der Kreditkarte abgezogen, als auf der Bordrechnung angegeben waren. Das können Passagiere tun: Die Belastungen der Bordkarte regelmässig kontrollieren. Das geht auf einer Handy-App der Kreuzfahrtfirma oder auf Computern vor Ort. Bei Unstimmigkeiten sollte man sofort reklamieren. Kreditkartenrechnungen sollten immer genau kontrolliert und Fehler beanstandet werden. Wichtig: keine automatische Belastung zulassen, sondern auf Rechnung zahlen – und nur die zutreffenden Beträge überweisen.
- Trinkgeldzwang: Viele Kreuzfahrtunternehmen verlangen zwingend ein Trinkgeld. Das ist zulässig, wenn das beim Abschluss der Reise deklariert ist. Bei der Reederei MSC etwa sind Trinkgelder im Preis inklusive. Die Costa-Reederei verlangt als Trinkgeld im Voraus eine «Servicegebühr», die jedoch beim Preis aufgeführt ist. Die Norwegian Cruise Line belastet Kunden neben dem Reisepreis pro Tag ein Trinkgeld von 18 Franken auf der Bordkarte. Im Kleingedruckten wird zwar darauf hingewiesen, dass das Trinkgeld freiwillig ist und die Kunden es auf dem Schiff reduzieren oder streichen können. Doch das ist aufwendig, wie ein saldo-Leser bemerkte. Er musste an der Rezeption ein Formular ausfüllen und die Kürzung des Trinkgeldes begründen, da das System die Anpassung laut Personal sonst nicht akzeptiere.
- Gestrichene Ausflüge: In der Regel können Passagiere noch vor Reiseantritt zusätzliche Ausflüge zu Inseln, Städten oder Sehenswürdigkeiten buchen. Immer wieder streichen die Kreuzfahrtfirmen bereits bezahlte Ausflüge, wie Rückmeldungen an saldo zeigen. Gründe sind etwa schlechtes Wetter oder eine zu geringe Zahl an Teilnehmern. Trotz Absage erhalten Passagiere das Geld nicht immer zurück. Die Kreuzfahrtfirmen bezeichnen sich im Kleingedruckten zum Teil als Vermittler von lokalen Veranstaltern. Sie seien für die Erstattung des Preises nicht zuständig. Ob das zulässig ist, hängt davon ab, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist. Bei in der Schweiz gekauften Pauschalreisen wäre dieser Ausschluss nicht gültig. Laut Gesetz können Kunden den Preis für nicht erbrachte Leistungen vom Vertragspartner zurückfordern.
- Kein Deutsch an Bord: Ein Reisebüro verspricht auf der Website und in der Buchungsbestätigung «mehrsprachige Bordbetreuung (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch)». Auf eine konkrete Nachfrage einer saldo-Leserin räumte es ein, dass es im Normalfall nur die Speisekarte auf Deutsch gebe. Das Personal dagegen spreche «eher nicht» Deutsch. Eine mehrsprachige Bordbetreuung bedeutet nicht, dass alle Angestellten alle erwähnten Sprachen sprechen müssen. Passagiere sollten aber eine deutschsprachige Ansprechperson auffinden können. Gemäss Reiserechtsexperte Rolf Metz handelt es sich hier um eine «zugesicherte Eigenschaft». Das bedeutet: Passagiere können in diesem Fall eine Preisreduktion verlangen.
Was immer wichtig ist: Bei Problemen sofort reklamieren und Beweise sichern. Das tat auch Laura Giachino auf ihrer Kreuzfahrt in der Karibik. Wegen des Wasserschadens erhielt sie ein Ersatzzimmer im «luxuriösen Yacht Club mit Butlerservice». Nur: Dort lief die WC-Spülung nicht.
MSC schreibt saldo, man sei Laura Giachino vielfach entgegengekommen, etwa in Form von «mehrmaligen Upgrades» in bessere Kabinenkategorien, zusätzlichem Bordguthaben, einer kostenlosen Massage und Rotweinflaschen». Für Giachino ist trotzdem klar: «Das war meine letzte Reise mit MSC.»
Preisreduktion verlangen
- Eine Kreuzfahrt ist eine Pauschalreise. Passagiere haben das Recht, die sofortige Behebung der Mängel zu verlangen.
- Zu Beweiszwecken sollten sie schriftlich reklamieren, die Missstände dokumentieren und ein Foto des Schreibens machen.
- Wer bei einem Reisebüro gebucht hat, sollte diesem eine Kopie schicken. Behebt der Veranstalter den Mangel nicht, hat der Reisende Anspruch auf eine Preisreduktion. Als Orientierung dient die Frankfurter Tabelle: www.reisebuerorecht.ch/frankfurtertabelle.