Inhalt
1 Wie lange dauert die obligatorische Schulzeit?
Elf Jahre. Kindergarten und Primarschule dauern insgesamt acht Jahre, die Sekundarschule drei Jahre. Im Kanton Tessin dauert die Primarstufe ein Jahr weniger lang, die Sekundarstufe I dafür ein Jahr länger.
2 Dürfen Eltern die Kinder auf eine Privatschule schicken oder selber unterrichten?
Ja. In der Regel ist Privatunterricht aber bewilligungspflichtig und untersteht der staatlichen Aufsicht. Die kantonalen Schulgesetze können etwa voraussetzen, dass der Lehrplan demjenigen der öffentlichen Schule entspricht und die Lehrpersonen über eine pädagogische Ausbildung verfügen.
3 Haben Kinder Anspruch auf kostenlosen Unterricht?
Ja. Der Besuch öffentlicher Schulen ist unentgeltlich. Die Schule muss auch die Lehrmittel sowie Schul- und Unterrichtsmaterial kostenlos abgeben. Ausnahme: Falls Eltern ihre Kinder an eine Privatschule schicken, müssen sie die Kosten in der Regel selbst übernehmen.
4 Dürfen die Eltern das Schulhaus für ihre Kinder frei wählen?
Nein. Es gibt bei öffentlichen Schulen keine freie Wahl. Kantone und Gemeinden bestimmen, an welchem Ort und in welchem Schulhaus ein Kind den Unterricht besuchen muss.
5 Haben Eltern Anspruch auf bezahlte Schülertransporte, falls ihr Kind einen langen Schulweg hat?
Ja, sofern der Schulweg für ein Kind unzumutbar ist – etwa weil er zu lang oder gefährlich ist. In solchen Fällen muss die Gemeinde einen Schulbus organisieren oder die Kosten für den öffentlichen Verkehr übernehmen.
6 Können die Eltern bei einem Umzug darauf bestehen, dass ihre Kinder das laufende Schuljahr in der alten Schule beenden?
Das ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich geregelt. In einigen Kantonen müssen die Kinder bei einem Wegzug aus dem Einzugsgebiet einer Schule zugleich die Schule wechseln. In anderen Kantonen wiederum können die Kinder selbst bei einem Wechsel des Kantons das laufende Schuljahr an der bisherigen Schule beenden.
7 Dürfen Lehrpersonen die Handys ihrer Schüler einziehen?
Die Schulgesetze können ein Handybenutzungsverbot in der Schule vorsehen. Verstösst ein Schulkind gegen ein solches Verbot, kann ihm die Lehrperson das Handy für die Zeit des Unterrichts wegnehmen.
8 Sind Elterngespräche obligatorisch?
Ja. Eltern müssen an Anlässen teilnehmen, wenn Lehrer oder Schulleitung solche anordnen und nicht für freiwillig erklären. Andernfalls drohen Bussen.
9 Können die Eltern eine Zeugnisnote ihres Kindes anfechten?
Nur wenn die Note eine Auswirkung auf den weiteren Bildungsweg hat – etwa auf den Übertritt in die nächste Schulstufe, eine Repetition der Klassenstufe oder auf den Wechsel in eine andere Schule.
10 Können Schullager für obligatorisch erklärt werden?
Ja. Obligatorische Schullager müssen aber während der Schulzeit stattfinden und dürfen die Eltern laut einem Entscheid des Bundesgerichts maximal 16 Franken pro Tag kosten.
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