1 Darf man alle möglichen Tiere als Haustiere halten?
Nein. Unter Schutz stehende einheimische Wildtiere wie zum Beispiel Frösche, Eidechsen oder Igel darf man nicht in Gefangenschaft halten. Und für gewisse Tiere braucht man eine Haltebewilligung – beispielsweise für Frettchen oder Grosspapageien wie Aras oder Kakadus.
2 Welche besonderen Anforderungen gelten für die Haltung von Giftschlangen?
Je nach Kanton müssen Halter von Giftschlangen eine Haftpflichtversicherung abschliessen – etwa im Kanton Zürich. Und sie müssen ein Gegengift bereit haben oder leicht beschaffen können.
3 Kann man ein gekauftes Tier später wieder zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen?
Wie auch beim Kauf von Waren gilt: Käufer haben kein Rückgaberecht – es sei denn, ein solches wurde ihnen im Kaufvertrag zugesichert. Man darf das Tier auch zurückgeben, wenn der Verkäufer etwas Wichtiges verschwieg.
4 Darf man ein zugelaufenes Tier behalten, wenn der Besitzer nicht bekannt ist?
Wer ein Tier findet, muss dies der zuständigen kantonalen Stelle melden. Der Finder wird zum Eigentümer des Tieres, wenn der bisherige Eigentümer sich nicht innerhalb von zwei Monaten meldet. Meldet er sich, hat man einen Finderlohn zugut und kann Ersatz für die getätigten Auslagen verlangen.
5 Darf man ein fremdes Grundstück betreten, um ein entlaufenes Tier zurückzuholen?
Ja. Will der Hausbesitzer das nicht, muss er dies dem Halter ausdrücklich verbieten. In diesem Fall muss der Hausbesitzer das Tier jedoch dem Halter herausgeben.
6 Welche Ansprüche hat der Eigentümer einer von einem Auto angefahrenen Katze?
Der Autofahrer muss Tierarztkosten übernehmen oder sich an den Kosten für den Kauf eines neuen Tieres beteiligen, wenn das Tier stirbt.
7 Wer erhält bei einer Trennung oder Scheidung ein gemeinsam angeschafftes Haustier?
Im Streitfall muss das Gericht entscheiden. Es spricht das Tier der Person zu, die eine bessere Unterbringung gewährleisten kann.
8 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Tiere in öffentlichen Verkehrsmitteln mitgenommen werden?
Hunde und kleine, zahme Tiere dürfen zum halben Preis im öffentlichen Verkehr mitfahren. Für Tiere bis zu einer Schulterhöhe von 30 Zentimetern in einer Tasche oder einer Transportbox muss man kein Billett lösen.
9 Darf man mit fremden Hunden spazieren gehen?
Ja. Je nach Kanton ist aber eine Bewilligung erforderlich – so etwa im Kanton Bern für das Ausführen von vier oder mehr Hunden. Wer gewerbsmässig fremde Hunde betreuen will, braucht immer eine Bewilligung.
10 Darf man ein totes Haustier im Garten begraben?
Bis zehn Kilogramm schwere Tiere dürfen auf privatem Grund begraben werden, sofern sich das Grundstück nicht in einem Grundwasserschutzgebiet oder in der Nähe einer Quelle oder eines Trinkwasserreservoirs befindet.