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Zwei Kollegen aus dem Thurgau verabredeten sich für eine Spritztour mit dem Auto. Der Lenker fuhr in einem Tunnel 130 statt der erlaubten 60 Stundenkilometer. Sein Kollege filmte die Tat mit dem Handy. Das Bezirksgericht Münchwilen TG verurteilte den Mitfahrer als Gehilfen einer groben Verkehrsregelverletzung. Er habe den Fahrer mit seiner Videoaufnahme beim Rasen moralisch unterstützt. Das Obergericht Thurgau bestätigte den Entscheid und verurteilte den Mitfahrer zu einer bedingten Geldstrafe von 9900 Franken und einer Busse von 1672 Franken.
Obergericht Thurgau, Urteil SBR.2021.37 vom 4. Oktober 2021
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