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29.09.2022
Ein Mann aus Winterthur ZH wurde auf der Autobahn geblitzt, als er mit einer Geschwindigkeit von 200 km/h fuhr. Er erklärte vor dem Bezirksgericht Winterthur ZH, seine Frau leide an einer Herzerkrankung. Auf der Fahrt nach Hause habe sie einen Anfall erlitten. Er sei mit erhöhter Geschwindigkeit gefahren, um rasch zu den nötigen Medikamenten zu gelangen. Die Zürcher Gerichte gingen auf seine Argumente ein. Das Bundesgericht aber entschied anders: Wer so schnell fahre, gefährde eine Vielzahl von Leuten, um nur eine einzige Person zu schützen. Das sei nicht verhältnismässig. Zudem hätte der Mann seine Ehefrau ins näher gelegene Spital fahren können.
Bundesgericht, Urteil 6B_322/2022 vom 25. August 2022
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Rasen ist auch im Notfall verboten
Sehr gut! Und auch auf Grund davon, dass die Dame die Herzmedikamente offenbar zu Hause hat, kann man wohl davon ausgehen, dass ihr und ihrem Mann ihre Herzerkrankung bekannt war/ist. Und wer in einem solchen Fall das Haus, ohne die so dringend benötigten Medikamente verlässt, dem ist ja auch nicht mehr zu helfen! Und ja: 200 km/h ist absolut unverhältnismässig!