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Ein Tesla-Verkäufer aus Schaffhausen machte als Beifahrer mit einem Kunden eine Probefahrt. Er forderte diesen auf, die Beschleunigung zu testen. Der Fahrer beschleunigte innerorts dreimal bis auf 133 km/h. Die Kinder des Kunden fuhren mit und filmten die Manöver. Das Kantonsgericht verurteilte den Fahrer wegen grober Verkehrsregelverletzung zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen und den Beifahrer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten.
Der Beifahrer sei ein Mittäter, da er den Fahrer zum Rasen aufgefordert habe. Das Video sei als Beweis verwendbar. Der Beifahrer habe gewusst, dass die Kinder filmten.
Obergericht Schaffhausen, Urteil 50/2021/28 vom 12. September 2023
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