Inhalt
03.03.2021
Eine Mieterin aus dem Kanton Freiburg verlangte vom Vermieter wegen Mäusen, verstopfter Abwasserleitungen und defekter Storen eine Mietzinsreduktion. Daraufhin brach der Vermieter die Wohnungstüre der Mieterin auf und drohte, er werde sie spitalreif schlagen. Das Mietgericht in Bulle FR entschied, dass die Mieterin für die Mängel 3090 Franken erhält. Wegen der Drohungen reduzierte es die Miete bis zum Auszug der Mieterin um 115 Franken. Das Kantonsgericht Freiburg sprach der Frau zudem 881 Franken zu. Das entspreche 20 Prozent des Mietzinses bis zum Auszug.
Kantonsgericht Freiburg, Urteil 102 2020 129 vom 11. Januar 2021
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden